AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Patricia Treu und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

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1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ciasphere Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Ciasphere Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3. Ciasphere Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung, etc.). Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur eine Werknutzungsbewilligung erteilt. Ciasphere Design bleibt in jedem Fall, auch wenn ein Werknutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Ciasphere Design und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. Ciasphere Design hat das Recht, auf dem Urstück und den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden:

  • © Cover- und Umschlaggestaltung: Patricia Treu www.ciasphere.com
    • © Buchillustration: Patricia Treu www.ciasphere.com

Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Ciasphere Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Ciasphere Design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

​1.6. Über den Umfang der Nutzung steht Ciasphere Design ein Auskunftsanspruch zu.

​1.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen kein Miturheberrecht.

​1.8. Ciasphere Design nutzt zur Erstellung der E-Book- und Printcover sowie aller anderen Bildermaterialien Stockfotos von Depositphotos und ihre Hände mit Eigenillustrationen. Die Verwendung der Bildmaterialien für den Auftraggeber unterliegt daher den Nutzungsrechten der Standardlizenz von Despositphotos.​

1.9. Durch die Verwendung von Stockfotos wird nicht gewährleistet, dass der Auftraggeber alleiniger Nutzer des verwendeten Bildmaterials ist. Ciasphere Design kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

2. Vergütung

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2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. 

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

 

​2.3. Ciasphere Design behält sich das Recht vor, Aufträge von Neu- und Erstkunden nur gegen Vorkasse anzunehmen und zu bearbeiten.​

 

2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.​

 

2.5. Bei Verstoß gegen Punkt 2.4. hat der Auftraggeber Ciasphere Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der ursprünglichen Vergütung zu zahlen.​

 

2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; solange diese keinen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Angebot bedeuten.​

 

2.7. Bei Auftragsabbruch durch den Auftraggeber stellt Ciasphere Design die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Arbeitsaufwände in Rechnung.

2.8. Vergütung für sonstige Leistungen:


Diese Teilvergütung errechnet sich aus vereinbarten Stundensatz mal dem Zeitaufwand, der neben dem Entwicklungs- und Entwurfsaufwand entsteht. Sonstige Leistungen sind, sofern sie nicht schriftlich innerhalb der Entwicklungs- und Entwurfsleistung vereinbart sind, zum Beispiel:
Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Auftrags- und Produktionsbetreuung, Fahrt- und Besprechungszeiten, Farbabmusterung, Marktanalysen, Manuskriptstudium, Entwurfsanfertigung, Recherchen, Reinzeichnungen, Reproduktionen, technische Nebenkosten etc.

 

Die Verpflichtung des Auftraggebers Ciasphere Design im Innenverhältnis für Fremdleistungen (siehe Punkt 3) freizustellen bleibt hiervon unberührt.

2.9. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

 

2. Vergütung

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2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise.​

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.​

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

​2.4 Bei Verstoß gegen Punkt 2.4. hat der Auftrag Ciasphere Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der ursprünglichen Vergütung zu zahlen.

2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; solange diese keinen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Angebot bedeuten.

2.7. Bei Auftragsabbruch durch den Auftraggeber stellt Ciasphere Design die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Arbeitsaufwände in Rechnung.

2.8. Vergütung für sonstige Leistungen:
Diese Teilvergütung errechnet sich aus vereinbarten Stundensatz mal dem Zeitaufwand, der neben dem Entwicklungs- und Entwurfsaufwand entsteht. Sonstige Leistungen sind, sofern sie nicht schriftlich innerhalb der Entwicklungs- und Entwurfsleistung vereinbart sind, zum Beispiel:
Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Auftrags- und Produktionsbetreuung, Fahrt- und Besprechungszeiten, Farbabmusterung, Marktanalysen, Manuskriptstudium, Entwurfsanfertigung, Recherchen, Reinzeichnungen, Reproduktionen, technische Nebenkosten etc.

Die Verpflichtung des Auftraggebers Ciasphere Design im Innenverhältnis für Fremdleistungen (siehe Punkt 3) freizustellen bleibt hiervon unberührt.

2.9. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

3. Fremdleistungen

3.1. Ciasphere Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ciasphere Design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Ciasphere Design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Ciasphere Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum


4.1. Hat Ciasphere Design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Ciasphere Design verändert werden.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

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5. Herausgabe von Daten

5.1. Ciasphere Design ist nicht verpflichtet, die Originaldaten (z.B. .psd-Dateien) herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Ciasphere Design ihm die Originaldaten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.3. Ciasphere Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Ciasphere ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Die Haftung wird jedenfalls auf die vom Auftraggeber erhaltene Vergütung beschränkt.

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6. Pflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber stellt Ciasphere vor Umsetzung des Entwurfs alle dafür notwendigen Informationen und Ressourcen zur Verfügung.

6.2. Dem Auftraggeber wird lediglich ein Nutzungsrecht für die Vervielfältigung von bis zu 500.000 Exemplaren eingeräumt, die durch die von Ciasphere erworbene Standardlizenz von Depositphotos begründet ist. Sollte der Auftraggeber eine höhere Vervielfältigung nutzen wollen, so hat der Auftraggeber eigenständig eine erweiterte Lizenz der Bildrechte zu erwerben. Dafür notwendige Informationen erhält der Auftraggeber auf Nachfrage direkt bei Ciasphere Design.

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7. Haftung

7.1. Ciasphere Design haftet nur für Schäden, die Ciasphere Design selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2. Die Haftung von Ciasphere  Design wird auf die vom Auftraggeber erhaltenen Vergütungen beschränkt.

7.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Ciasphere Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

7.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich bei Ciasphere  Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

7.7. Der Auftraggeber unterliegt den Nutzungsrechten der Standardlizenz von Depositphotos (siehe Punkt 1.8.). Ciasphere Design kann bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsrechte seitens des Auftraggebers nicht haftbar gemacht werden.

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8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Ciasphere Design entstehenden Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Ciasphere Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung (insbesondere für „Stehzeiten“) verlangen. Ciasphere Design kann auch Schadenersatzansprüche (insbesondere für entgangene Geschäfte) geltend machen.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Ciasphere Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Ciasphere Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Vertragsauflösung

9.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Grafikdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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10. Schlussbestimmungen

10.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Ciasphere Design.

10.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

10.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

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